Die Ausstellung von Führerscheinen wird durch das Gesetz Nr. 8/2009 über den Straßenverkehr der Slowakischen Republik geregelt
Wer kann einen Antrag stellen
Der Antrag auf die Ersetzung bzw. Erneuerung eines Führerscheins muss persönlich gestellt werden und kann nur von einer Person, die den ständigen Wohnsitz in der Slowakischen Republik hat und der zuvor ein Führerschein ausgestellt worden ist, gestellt werden.
Wo Sie einen Führerschein beantragen können
Sie können einen Führerschein in Deutschland beantragen
- bei der Konsularabteilung der Botschaft der Slowakischen Republik in Berlin (wenn Sie sich in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg aufhalten)
- beim Generalkonsulat der Slowakischen Republik in München (wenn Sie sich in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland aufhalten)
Der Grund für den Antrag kann sein:
- Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins im Ausland
- Änderung des Vor- oder Nachnamens
- Ablauf der Gültigkeitsdauer des Führerscheins
Wann können Sie einen Führerschein bei der Botschaft beantragen
Sie können den Antrag bei der Botschaft stellen:
- wenn es sich nicht um Ihren ersten Führerschein handelt
- wenn es sich nicht um den Ersatz für einen ausländischen Führerschein handelt
- wenn der Antragsteller ständigen Wohnsitz in der Slowakischen Republik hat
Sie können einen Antrag auf die Erneuerung Ihres Führerscheins stellen, wenn:
- Sie Ihren Führerschein verloren haben oder dieser gestohlen wurde
- Sie Ihren Vor- oder Nachnamen amtlich ändern lassen haben
- Ihr Führerschein abgelaufen ist
Buchen Sie einen Termin
Um einen Antrag zu stellen, buchen Sie im Voraus einen Termin unter der Telefonnummer + 49 3088926219, 49 3088926214 werktags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr oder per E-Mail an cons.berlin@mzv.sk
Welche Dokumente benötigen Sie
- Ihren aktuellen Führerschein (es sei denn, Sie beantragen die Erneuerung Ihres Führerscheins für einen verlorenen/gestohlenen Führerschein)
- einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- bei Diebstahl oder Verlust eine von der zuständigen nationalen Behörde ausgestellte Bescheinigung über den Diebstahl/Verlust des früheren Führerscheins, sofern die örtlichen Behörden eine solche Bescheinigung ausstellen
- Wenn Sie Inhaber eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE sind, müssen Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf die Ersetzung oder Erneuerung Ihres Führerscheins auch eine gültige ärztliche Bescheinigung und ein gültiges psychologisches Gutachten vorlegen, die von einer zuständigen Einrichtung in der Slowakischen Republik ausgestellt wurden.
- Wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist für die Ersetzung des Führerscheins der Gruppe B eine gültige ärztliche Bescheinigung erforderlich, die in der Slowakischen Republik oder von einer zuständigen medizinischen Einrichtung im Ausland ausgestellt wurde.
Welche Dokumente die Botschaft nicht anfordert
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, wird die Botschaft von Ihnen keine Dokumente verlangen, deren Inhalt in den Informationssystemen der öffentlichen Verwaltung nachvollziehbar ist (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden), sofern diese Daten in diesen Quellen erfasst sind.
Gebühren
Die Höhe der Gebühr finden Sie im Abschnitt Gebühren.
Über die Art der Bezahlung erkundigen Sie sich bitte im Voraus bei der Vereinbarung des Termins.
Wer kann einen ausgestellten Führerschein in Empfang nehmen?
Der Antragsteller muss den Führerschein persönlich bei der Botschaft/dem Generalkonsulat abholen, bei der/dem er den Antrag gestellt hat.